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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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Kursgebühren sind bei der Anmeldung
bzw. vor der ersten Stunde im voraus zu bezahlen.
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Die Verbindlichkeit des Vertrages
tritt mit der Unterschrift und der Abgabe der Anmeldung in Kraft.
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Bei nicht vollbelegten Kursen kann es
zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache
erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht
zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils
entstandene Teilnehmerzahl.
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Vom Kursteilnehmer versäumte Spiele
können nicht nachgespielt werden.
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Trainerstunden können 48 Stunden im
voraus abgesagt werden. Diese können zu einem anderen Termin
innerhalb der Kursfrist nachgeholt werden.
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Die Wahl der Trainer ist der
Tennisschule vorbehalten.
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Im übrigen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Hallenordnungen der jeweiligen
Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Tennisschulen
1.
Vertragsabschluß, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit
dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns
schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt
nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Die
Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.
2. Training
Unser Leistungsangebot um fasst Mannschafts-, Gruppen- und
Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die
Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache
einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus
didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern
durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer
Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung
unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen
Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen
ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach
Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
3. Aufsicht bei
Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich
auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende
des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die
Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen,
ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training
auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre
Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den
Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine
Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus
einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den
Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training
stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass
ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis
es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen
Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene
Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine (Einzeltraining) nicht
eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich,
spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls
entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das
Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen
Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden
nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6
Monaten nicht möglich ist, entfälltun unsere Leistungsverpflichtung.
In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde
entfallende Trainingsentgelt.
Diese Regelung kann auf Gruppentraining nicht angewandt werden.
6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training
beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Mängelrügen
und Gewährleisung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind
uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde
schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das
Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist
beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf
der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen
sind dann ausgeschlossen.
8. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer
Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken mit Beendigung des Blocks
fällig. Wir sind berechtigt, vor Trainingsbeginn einen angemessenen
Honorarvorschuss zu verlangen. Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt
uns der Kunde eine Einzugsermächtigung. Eine Zahlung kann mit
befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung
angegebene Konto geleistet werden. Im Verzugsfall ist unsere
Forderung mit 2% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen
Zinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen
geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
9. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung
des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren
aufzubewahren.
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