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Vereinstennisschule Boris Franke
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Deutsche Tennisschule
Das Konzept:
Boris Becker, Steffi Graf und
Michael Stich lösten in den 80er Jahren einen Tennis-Boom aus, der
nicht nur dazu führte, dass dieser Sport unglaublich populär wurde,
sondern auch dazu, dass immer mehr unseriöse Trainer mit viel zu
großen Gruppen trainierten. Um seriöse Tennisschulen zu schützen und
die Qualität des Trainings auch nach außen deutlich zu machen, trafen sich die Vizepräsidenten für Lehre
und Ausbildung des Deutschen Tennis Bundes e.V. sowie des Verbandes
Deutscher Tennislehrer VDT e.V. |
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und besprachen ein neues Konzept für
ausgewählte Tennisschulen: die Lizenz "Deutsche Tennisschule
anerkannt von DTB/VDT".
Dieses Markenzeichen sollte es den
Tennisschulen ermöglichen, sich öffentlich darzustellen, ohne sie
von der eigenen Verantwortung gegenüber ihren Schülern zu befreien.
Im Konsens wurden fachliche und
organisatorische Bedingungen formuliert und ein Logo für die
Außendarstellung entworfen. 1994 wurden die ersten Tennisschulen
ausgezeichnet und bis heute haben etwa 50 Tennisschulen in
Deutschland sowie einige Ferien-Tennisschulen im Ausland die
Anerkennung erhalten.
Durch die zu erfüllenden
organisatorischen und fachlichen Bedingungen haben die Schüler die
Gewähr, dass sie in diesen Tennisschulen modernen und qualifizierten
Unterricht erhalten
Voraussetzungen:
Fachliche
Voraussetzungen sind unter anderem:
- In der Tennisschule müssen
mindestens zwei Lehrkräfte ganzjährig tätig sein
- Der Leiter der Tennisschule muss
Mitglied im VDT sein.
- Der Leiter muss eine der folgenden
Qualifikationen nachweisen: Staatlich geprüfter Tennislehrer,
VDT-Lizenzierter Tennislehrer, DTB B- oder A-Trainer,
Diplom-Trainer.
- Der Leiter muss eine mindestens
vierjährige hauptberufliche Tätigkeit als Tennislehrer/-in oder
Trainer/-in nachweisen.
- Der zweite Stammtrainer muss
mindestens einen DTB C-Trainerschein nachweisen
- Alle weiteren Lehrer müssen eine
der gültigen Lizenzen des VDT oder DTB besitzen oder sich in der
Ausbildung zu diesen befinden.
- Der Unterricht ist nach den
gültigen Richtlinien, Methoden und Qualitätsstandards (Lehrplänen)
des DTB und VDT zu erteilen.
Organisatorische Voraussetzungen (Auszug):
- Die Tennisschule muß als
Unternehmen geführt werden.
- Die Tennisschule muß mittels eines
Prospekts und einer Preisliste ihre Leistungen anbieten.
- Der Tennisunterricht muss auf
mindestens zwei Plätzen ganzjährig und wetterunabhängig
durchführbar sein.
- Der Tennisunterricht muss in
angemessenem Rahmen über moderne Hilfsmittel zur
Unterrichtsgestaltung verfügen.
Die ersten Jahre
haben gezeigt, dass das Konzept der DTB/VDT anerkannten
Tennisschule von vielen qualifizierten Tennisschulbetreibern
angenommen werden konnte. Für die Kunden ist es zu einem
Markenzeichen geworden.
Für weitere Informationen besuchen Sie
bitte die folgenden Webseiten:
www.vdt-tennis.de
oder
www.dtb-tennis.de
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